Schutzkonzept zur Wiederaufnahme von realen Gottesdiensten


Die NRW Landesregierung hat die Wiederaufnahme von realen Gottesdiensten in
NRW ab dem 3. Mai 2020 gestattet.
Die Voraussetzung dafür bilden die gesundheitsbehördlichen Auflagen der Stadt
Essen bzw. des Landes NRW, sowie die teilweise gemeinsamen Schutz- und
Hygienekonzepte verschiedener christlicher Kirchen/Gemeinden. Diesbezüglich
orientieren wir uns an den Empfehlungen des Bundes FeG, sowie an den
„Eckpunkten einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den
Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland“.
Zwecks Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln hat der Leitungskreis der FeG
Essen-Kray am 15. Mai 2020 das folgende Schutzkonzept beschlossen.


Prämisse
Unser Leitungskreis ist sich in der Zeit der Gefährdung seiner besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller

im Folgenden beschriebenen Schutzmaßnahmen ist, Infektionsrisiken zu minimieren,
damit Gottesdienste nicht zu COVID-19-Infektionsherden werden.


Information
Auch bei der Begrüßung an oder vor der Gemeindehaustür werden unsere
Besucher/innen schriftlich und mündlich zu diesen Regeln informiert.
Teilnahmebedingungen und Regeln für den Gottesdienstbesuch
Empfehlung
Aus Respekt und Rücksichtnahme schließen wir uns den allgemeinen Empfehlungen
der Gesundheitsbehörden an und empfehlen Personen über 70 Jahren und Personen mit Immunschwäche oder anderen gesundheitlichen Risiken nicht an realen Gottesdiensten teilzunehmen, sondern zu Hause zu bleiben.


Ausschluss
Personen mit Erkältungssymptomen oder bereits an COVID-19-Erkrankten ist die
Gottesdienstteilnahme untersagt.


Abstandswahrung
Auf unserem Gemeindegelände und im Gemeindehaus sind Körperkontakte und
physische Nähe untersagt. Nach jeder Richtung und zu jeder Zeit sind 1,5 – 2
Meter Mindestabstand zur nächsten Person einzuhalten.

Ausnahme: Familienangehörige müssen untereinander keinen Abstand halten.
Als Hilfe werden vor dem Haupteingang zum Gemeindehaus, im Foyer und im
Hauptgang des großen Saals auf dem Boden Abstandsmarkierungen aufgeklebt
oder mit Kreide angebracht, die zu beachten sind.
Jeder Gottesdienstbesucher hält sich an die neue Anordnung der Bestuhlung im
großen Saal, und die ggf. dazu erfolgenden Hinweise der Ordner.


Hygieneregeln
Auf unserem Gemeindegelände und im Gemeindehaus gilt Mund-Nase-Schutz-
Pflicht. Ausnahme: Gottesdienstleiter/innen, Predigende und Säger/innen müssen
während ihrer Dienste keinen Mund-Nase-Schutz tragen.

Jeder Gottesdienstbesucher bringt sich seinen Mund-Nase-Schutz selbst mit.
Außerdem desinfizieren sich die Gottesdienstbesucher ihre Hände im Eingangsbereich/Foyer. Dafür stellt unsere Gemeinde Desinfektionsmittel bereit.
Nicht nur im Gemeindehaus, sondern auch auf unserem Gemeindegelände
besteht Rauchverbot – trotz draußen vorhandener Aschenbecher.


Anwesenheitslisten
Um die Verfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen, werden im Foyer
Anwesenheitslisten geführt, in die jeder Gottesdienstbesucher mit Vor- und
Nachname, Adresse und Telefon-Nr. eingetragen wird. Diese Listen werden nach
einem Monat vernichtet.


Betreten, Aufenthalt und Verlassen unserer Gemeinderäume
Das Betreten und Verlassen der Gemeinderäume wird geordnet organisiert. U.a.
dadurch soll möglichst gut sichergestellt werden, dass der nötige Sicherheitsab-
stand auch vor und nach dem Gottesdienst im großen Saal, Foyer und Gemeinde-hausein- bzw. -ausgang gewahrt bleibt.
Alle Gottesdienstbesucher incl. Mitarbeiter nutzen ausschließlich den Haupteingang/
Hauptausgang zu unserem Gemeindehaus.

Ausnahme: Unser Pastor Thomas Ciliox nutzt den Zugang über das Jugendhaus (besondere Schutzmaßnahme,weil er seine Dienste im Gottesdienst als Risikoperson wahrnimmt).
Der Zugang vom Karmelitenweg zum Gemeindegelände bleibt geschlossen.
Unser großer Saal und das Foyer werden vor und nach den Gottesdiensten gut
gelüftet. Während der Gottesdienste darf jedoch nicht gelüftet werden. Denn
Luftverwirbelungen in geschlossenen Räumen erhöhen das Infektionsrisiko.
Zeiten der Gemeinschaft nach unseren Gottesdiensten sind leider (noch) nicht
erlaubt. Daher bieten wir nach unseren Gottesdiensten weder Kaffee noch
Gebäck, Kaltgetränke usw. an.
Singen
Das bleibt ausschließlich den Sängern/Innen des Musikteams vorne im großen
Saal vorbehalten. Wegen des beim Singen hohen Risikos von Tröpfcheninfektion
gilt Singverbot für alle anderen Gottesdienstteilnehmer. Doch die Lieder dürfen
gerne mit geschlossenem Mund mitgesummt werden.
Teilnehmer-Obergrenze
Rechtzeitig vor unserem ersten Gottesdienst werden wir unter Beachtung des nötigen
Sicherheitsabstandes die Höchstteilnehmerzahl ermitteln. Da wir davon ausgehen,
dass die nicht erreicht wird, verzichten wir für unsere Gottesdienste auf
Anmeldungen. Sollte jedoch die Höchstteilnehmerzahl erreicht werden, bitten
wir um Verständnis, dass für den jeweiligen Gottesdienst kein weiterer Einlass
gewährt werden kann, und ab dann für alle weiteren Gottesdienstbesuche vorab
eine Anmeldung notwendig ist.
Sonstiges
Die Kollekten werden nur am Ausgang eingesammelt und mit Einmalhandschuhen
gezählt. Türgriffe, Handläufe, Wasserhähne, Mikrofone usw. werden jeweils nach unseren Gottesdiensten desinfiziert.
Bei Nichtbeachtung der aufgeführten Regeln oder von Ansagen und Anweisungen
(z.B. durch unsere Ordner) können wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen.

 

Freie evangelische Gemeinde Essen-Kray
Heinrich-Sense-Weg 15
45307 Essen